Bundesprogramm


Termine 2025

1. Bundesübung       Mittwoch,        11. Juni            18:15 – 20:00 Uhr

2. Bundesübung      Mittwoch,        02. Juli            18:15 – 20:00 Uhr

3. Bundesübung      Donnerstag,     21. August      18:15 - 20:00 Uhr


Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, sind die Weisungen für das Schiessen ausser Dienst unbedingt einzuhalten.

 

Zwingend mitzubringen sind:

 

- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten

- Militärischer Leistungsausweis (grün) zwingend

- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug

- Persönlicher Gehörschutz

- Amtlicher Ausweis

 

Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.

 

2025 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.

 

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.

Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

 

AdA welche beim Austritt aus der Armee, die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren

mindestens 4 Bundesübungen (Obligatorisches Schiessen/Feldschiessen) absolviert und im militärischen Leistungsausweis eingetragen sein.

- vorweisen eines gültigen Waffenerwerbsscheins (nicht älter als 6 Monate)

 

Schiesspflichtige, welche die Schiesspflicht nicht bestehen, können das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition am gleichen oder an einem anderen Schiesstag im selben Verein höchstens zweimal wiederholen.

 

Nachschiesskurse: Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schiessverein geschossen haben, werden durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs aufgeboten.
Die Daten sind jeweils ab September verfügbar.

 

Programm

  • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
  • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
  • 1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
  • 1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
  • 1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
     

Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:

  • mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
  • höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

Dokumente

Download
Schiesspflicht 2025.pdf
Adobe Acrobat Dokument 80.9 KB
Download
Merkblatt Schiesswesen ausser Dienst 202
Adobe Acrobat Dokument 1.4 MB

So findet man uns


Sponsor

Raiffeisenbank Regio Altnau

Wuhrwiesenstrasse 4

8595 Altnau

 

Sponsor

Knup Beeren, 8593 Kesswil

Sponsor

Steiner AG

Bachtobelstr. 7

8593 Kesswil