Nachmeldung Sturmgewehre bis 15. August 2022
Infolge des neuen Waffengesetztes, welches 2019 per Volkabstimmung umgesetzt wurde,
läuft im August 2022 die 3-jährige Frist für die Nachmeldung von Sturmgewehren (halbautomatische Waffen) ab.
Für uns Schützen ist aktuell nur dies Nachmeldung verbunden mit dem daraus folgenden Eintrag ins Waffenregister von Bedeutung.
Welche Waffen betrifft diese Nachmeldung:
Ich empfehle euch Allen, diese Nachmeldung eurer Sturmgewehre umgehend noch zu machen.
Wenn ihr nicht sicher seid, ob ein Gewehr von euch bereits angemeldet ist, könnt ihr es sicherheitshalber
doch anmelden. Waffen die bereits registriert sind werden nicht 2x im Waffenregister geführt.
Nach eurer Anmeldungen werdet ihr von der Kantonspolizei eine schriftliche Bestätigung erhalten.
Diese Nachmeldungen sind kostenlos.
---> bis spätestens 15. August 2022 müssen Anmeldungen erfolgen
Wie geht die Nachmeldung:
folgende Waffen müssen nicht gemeldet werden: